
Vor allem bei längeren Treppen dienen sogenannte Podeste als Ruhe- oder Ausweich-Ebenen zwischen den Treppenläufen. Nach DIN 18065 ist die Verwendung von Podesten unter Umständen sogar verpflichtend. So muss der Treppenlauf nach spätestens 18 Treppenstufen durch eine Podestfläche unterbrochen werden.Allgemein unterscheidet man bei Treppenpodesten zwischen folgenden Arten:
- Mittelpodeste zwischen zwei hintereinander liegenden Läufen
- Wendepodeste bei zweiläufigen Treppen
- Eck- bzw. Viertelpodeste bei Richtungsänderung um 90°
- Wohnhäuser, welche bis zu zwei Wohnungen beinhalten: 80 cm bzw. 2,5 Auftritte des kleinsten Auftritts des Treppenlaufs
- bei sonstigen Gebäuden: 100 cm bzw. 3 Auftritte des Treppenlaufs