Eine Treppe ohne Geländer ist schwerer zu begehen und gerade für Kinder und ältere Menschen weniger sicher. Deshalb verfügen die meisten Treppen über ein Geländer, das sowohl als Handlauf als auch als Absturzsicherung dient.
Die Landesbauordnungen schreiben Geländer an freien Treppenseiten vor. In Wohnräumen müssen diese bei einer Absturzhöhe bis 12 Meter mindestens 90 cm hoch sein, in Arbeitsstätten mindestens 1 Meter.
Wichtige Begriffe rund um das Geländer:
- Geländerstäbe
- Pfosten
- Steiggeländer
- Brüstungsgeländer
- Lukenschutzgeländer
Geländerstäbe stabilisieren häufig zusätzlich die Treppenkonstruktion, während Steiggeländer nur als Aufstiegshilfe dienen. Pfosten verbinden Konstruktion und Untergrund, insbesondere an Treppenabsätzen. Brüstungsgeländer sichern den oberen Abschluss der Treppe und schützen vor Abstürzen.
Der Handlauf ist dabei nicht das gleiche wie ein Geländer. Er dient ausschließlich als Greifhilfe und kann entweder auf dem Geländer montiert oder als Wandhandlauf unabhängig von der Treppe ausgeführt sein.
Aussehen und Materialien von Geländern
Geländer werden meist aus Holz oder Metall gefertigt, Glas ist ebenfalls möglich, sofern es aus Sicherheitsglas besteht. Offene Stabgeländer wirken leicht und werden häufig im Wohnbereich eingesetzt, während geschlossene Füllungen aus Glas, Holz oder Lochblech stärker gestalten und abschirmen.
Welche Variante geeignet ist, hängt vom Wohnstil und der Treppenkonstruktion ab. Ein Vergleich vor Ort bei einem Fachhändler hilft bei der Entscheidung.
Geländer sind nach Normen und Bauvorschriften überall dort erforderlich, wo begehbare Flächen mehr als 50 cm über tieferliegenden Bereichen liegen. Eine fachgerechte Planung ist daher entscheidend und sollte idealerweise mit einem Fachbetrieb abgestimmt werden.
