Treppengeländer müssen nach den deutschen Landesbauordnungen relativ hohe Belastungen aushalten können. Belastungen entstehen zum einen durch das Anlehnen an das Geländer, zum anderen durch das Nutzen des Handlaufs. So müssen Geländer also sowohl Kräfte von oben als auch von der Seite aushalten.Gesetzliche Vorschriften zu TreppengeländernKonkret gelten folgende Anforderungen:
- Treppengeländer in Privathäusern müssen pro Meter mindestens 50 Kilo Belastung aushalten.
- Treppengeländer in öffentlichen Gebäuden müssen pro Meter das Doppelte , also mindestens 100 kg Belastung aushalten.
- Sind in dem Gebäude Menschenansammlungen zu erwarten, also zum Beispiel in Konzerthallen oder Ähnliches, so müssen die Geländer sogar 200 kg pro Meter aushalten können.