Der Unterschied zwischen Haupttreppen und Nebentreppen liegt darin, welche Bereiche eines Gebäudes sie miteinander verbinden.
Eine Treppe gilt im privaten Bereich als Haupttreppe, wenn sie sogenannte Aufenthaltsräume verbindet. Führt sie beispielsweise vom Wohnzimmer in die oberen Schlafräume, handelt es sich um eine Haupttreppe. Sie dient im Brandfall auch als wichtiger Rettungs- und Fluchtweg.
Haupttreppen werden auch als notwendige Treppen bezeichnet und müssen bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Auch Treppen in öffentlichen Gebäuden oder Eingangstreppen zählen dazu, da sie regelmäßig genutzt werden und den zentralen Zugang darstellen.
Führt eine Treppe hingegen in nicht als Aufenthaltsraum genutzte Bereiche wie Keller oder Dachboden, handelt es sich meist um eine Nebentreppe. Auch zusätzliche interne Verbindungen innerhalb einer Wohnung werden häufig als Nebentreppen ausgeführt, sofern bereits eine Haupttreppe vorhanden ist.
Nebentreppen werden auch als nicht notwendige Treppen bezeichnet, unterliegen jedoch ebenfalls Mindestanforderungen. Haupttreppen sind in der Regel repräsentativer gestaltet, was sich in Materialwahl und Ausführung zeigt.
Das Regelwerk DIN 18065 definiert dabei für beide Treppenarten grundlegende Anforderungen wie Laufbreite, Steigung und Auftritt. Ein BAUWIKI-Fachbetrieb unterstützt bei der Auswahl der passenden Treppenlösung.