Eine sogenannte Nottreppe wird umgangssprachlich auch Feuertreppe oder Feuerschutztreppe genannt. Diese findet man besonders oft an öffentlichen oder mehrstöckigen Gebäuden, wo sie einen Rettungsweg im Notfall darstellt. Dabei sind Nottreppen häufig aus Metall gebaut, da diese nach gesetzlichen Vorschriften aus einem nicht brennbaren Material hergestellt sein müssen. Weitere gesetzliche Anforderungen an eine Nottreppesind folgende:
- Laufbreite von mehr als 65 cm: So ist sichergestellt, dass die Flucht über die Treppe sicher ist
- Mit Geländer: Damit bei der Flucht niemand abstürzt, brauchen Feuertreppen immer ein Geländer
- Laufweite von maximal einem Geschoss: Das heißt nicht, dass die Nottreppe nur ein Geschoss lang sein darf, sondern dass sie nach einem Geschoss die Richtung ändern muss, damit die Treppe nicht zu steil ist. Gewendelte Feuertreppen sind gesetzlich auch erlaubt.
- Leitet an einen sicheren Punkt: Im Regelfall wird dieser sichere Punkt der Erdboden sein, von wo aus eine weitere Flucht möglich ist. Jedoch ist es auch denkbar, dass die Nottreppe nur zu einem sicheren Zwischengeschoss o.Ä. führt, von wo aus mit Leitern gerettet werden kann.
- Nicht durch Türen ö.Ä. behindert: Türen, die zur Nottreppe führen, brauchen einen entsprechenden Treppenabsatz, damit die Treppe nicht durch geöffnete Türen behindert wird.