
Was der Laie Brandschutztür nennt, heißt im Fachjargon Feuerschutzabschluss. Aufgabe eines Feuerschutzabschlusses ist es, ein Feuer aufzuhalten, d.h. seine Ausbreitung zumindest für eine bestimmte Zeit zu verhindern. Der Einbau von Feuerschutzabschlüssen ist an manchen Stellen in Gebäuden vorgeschrieben, auch für den privaten Bauherren (z.B. zwischen Wohnhaus und Garage). Wo, legt in Deutschland die jeweilige Landesbauordnung fest. Baurechtliche Vorgaben regelt die DIN 4102, (zukünftig die EN 16034) die für Türen folgende Feuerwiderstandsklassen
- T30 feuerhemmend
- T60 hoch-feuerhemmend
- T90 feuerbeständig
- T120 hoch-feuerbeständig
- Sie müssen selbstschließend sein (Tür muss von allein ins Schloss fallen) und sind deshalb mit einem Türschließer oder einem Federband ausgestattet.
- Ihre Funktionsfähigkeit muss zuverlässig über einen längeren Zeitraum gegeben sein (Bestandteil der Dauerfunktionsprüfung).
- Der Feuerschutzabschluss (Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel) muss als Komplettsystem von einem Hersteller geliefert werden.