
Vom Podest oder von der unteren Geschossdecke aus gesehen bezeichnet man die erste untere Stufe einer Treppe als Antrittstufe. Die letzte obere Stufe heißt entsprechend Austrittstufe.
Die Stufentiefe beschreibt die gesamte Tiefe einer Stufe.
Der Stufenauftritt bezeichnet ebenfalls die Tiefe der Stufe, berücksichtigt jedoch die mögliche Überlappung durch die darüberliegende Stufe (Unterschneidung).
Stufentiefe = Stufenauftritt + Unterschneidung
Die Stufenbreite beschreibt die gesamte Breite einer Stufe und ist nicht gleichzusetzen mit der nutzbaren Treppenlaufbreite.
Die nutzbare Treppenlaufbreite ergibt sich aus der Stufenbreite abzüglich konstruktiver Elemente wie beispielsweise Geländer.
Stufenstärke
Die Stufenstärke gibt die Materialhöhe bzw. Dicke der Stufe an.
Steigung und Steigungsverhältnis
Der Komfort einer Treppe hängt maßgeblich davon ab, wie angenehm die einzelnen Stufen zu begehen sind.
Unstimmigkeiten im sogenannten Schrittmaß führen häufig dazu, dass Treppen als unbequem empfunden werden.
Für eine sichere und komfortable Nutzung muss das Verhältnis zwischen Auftrittstiefe und Steigungshöhe ausgewogen sein.
Die Steigungshöhe beschreibt den vertikalen Abstand von Oberkante einer Stufe bis zur Oberkante der nächsten Stufe.
Als Orientierung dient die Schrittmaßregel:
Schrittmaß = Schrittlänge + 2 × Steigungshöhe
Je nach Treppenneigung wird eine Schrittlänge von etwa 59 cm bis 65 cm angesetzt.
Bei typischen Treppen mit rund 30 % Steigung ergibt sich ein Richtwert von ca. 63 cm Schrittlänge.
Ein häufig empfohlenes Verhältnis ist dabei eine Auftrittstiefe von etwa 29 cm bei einer Steigungshöhe von rund 17 cm.
Grundsätzlich gilt: steilere Treppen haben kleinere Auftritte, während flachere Treppen größere Auftrittsflächen und geringere Steigungen besitzen.
Für ältere oder weniger mobile Personen sind flachere Treppen mit geringerer Steigung oft besser geeignet.
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