Das Baunennmaß (auch Rohbau-Nennmaß) ist das für Planung und Ausführung entscheidende Maß; es wird in der Bauzeichnung eingetragen. Das Baunennmaß gibt das tatsächlich erforderliche Sollmaß an. Es entspricht bei Türöffnungen immer dem Baurichtmaß zuzüglich einer Fugenbreite von 1 cm. DIN 4172 (ebenso DIN 18100) definiert die Wandöffnungen für Türen. Aus den Öffnungsmaßen ergeben sich folgende Normgrößen für Zargen und Türblätter (in cm):
- Baurichtmaß 62,5 x 200,0 = Nennmaß 63,5 x 201,0
- Baurichtmaß 75,0 x 200,0 = Nennmaß 76,0 x 201,0
- Baurichtmaß 87,5 x 200,0 = Nennmaß 88,5 x 201,0
- Baurichtmaß 100,0 x 200,0 = Nennmaß 101,0 x 201,0
- Baurichtmaß 112,5 x 200,0 = Nennmaß 113,5 x 201,0