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Wiki-Topic: Funktionen & Komfort

Feuerschutztüren und Brandschutztüren

Beispielfoto einer Feuerschutztür
Feuerschutzabschluss
Was der Laie Brandschutztür nennt, heißt im Fachjargon Feuerschutzabschluss. Aufgabe eines Feuerschutzabschlusses ist es, ein Feuer aufzuhalten, d. h. seine Ausbreitung zumindest für eine bestimmte Zeit zu verhindern. Der Einbau von Feuerschutzabschlüssen ist an manchen Stellen in Gebäuden vorgeschrieben, auch für den privaten Bauherren (z. B. zwischen Wohnhaus und Garage). Wo, legt in Deutschland die jeweilige Landesbauordnung fest. Baurechtliche Vorgaben regelt die DIN 4102 (zukünftig die EN 16034), die für Türen folgende Feuerwiderstandsklassen vorsieht:

  • T30 feuerhemmend
  • T60 hoch-feuerhemmend
  • T90 feuerbeständig
  • T120 hoch-feuerbeständig

Die Zahl hinter dem T gibt an, für wie viele Minuten die Tür den Durchtritt des Feuers verhindert; sie muss sich nach dieser Zeit immer noch öffnen lassen (T30 = 30 Minuten). Welche Feuerwiderstandsklasse für eine Tür erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung und nach den Anforderungen an die Wand, in der sie eingebaut wird, und muss vom Planer festgelegt werden. Feuerschutzabschlüsse müssen nicht aus Stahl oder Aluminium bestehen, sondern können auch aus Holzwerkstoffen gefertigt sein; auf Wunsch passend zu den anderen Innentüren. Auch Glasausschnitte mit Feuerschutzverglasungen sind möglich.

Feuerschutzabschlüsse müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen selbstschließend sein (Tür muss von allein ins Schloss fallen) und sind deshalb mit einem Türschließer oder einem Federband ausgestattet.
  • Ihre Funktionsfähigkeit muss zuverlässig über einen längeren Zeitraum gegeben sein (Bestandteil der Dauerfunktionsprüfung).
  • Der Feuerschutzabschluss (Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel) muss als Komplettsystem von einem Hersteller geliefert werden.

Zu beachten ist: Feuerschutzabschlüsse dürfen niemals am Schließen gehindert werden. Wenn Gegenstände wie zum Beispiel Keile die Tür offen halten, ist jeder Brandschutz (und Versicherungsschutz) zunichte.

Abgrenzung von Feuerschutzabschlüssen zu Rauchschutztüren: Feuerschutzabschlüsse sind keine Rauchschutztüren. Sie verhindern nur für eine definierte Zeit den Durchtritt von Feuer, nicht von Rauch. Feuerschutzabschlüsse können aber zusätzlich zu ihrer originären Funktion als Rauchschutztüren ausgestattet werden.

Einbruchschutztüren – für Ihre Sicherheit

Methaphorische Darstellung einer Tür, die einen Einbrecher draußen hält
Ein Einbruch, ob in Haus oder Wohnung, ist für die Betroffenen ein Alptraum. Um vorzubeugen, gibt es einbruchhemmende Türen. Sie sichern einen verriegelten Raum zumindest für einen definierten Zeitraum vor unerlaubtem Eindringen. Die Statistik zeigt: Die allermeisten Einbrecher versuchen, über die Tür einzubrechen. Meistens handelt es sich um Gelegenheitstäter, die den Einbruchversuch abbrechen, wenn dieser nicht einfach und schnell gelingt. Sinn einer einbruchhemmenden Tür ist es deshalb, den Einbruch zu erschweren. Täter werden abgeschreckt, wenn sie merken, dass ein Einbruch unverhältnismäßig lange dauert, viel Lärm verursacht oder ohne weitere Hilfsmittel ganz scheitern könnte. Ziel ist es, dass der Täter den Einbruchversuch aufgibt.

Einbruchhemmende Türelemente, d. h. Zarge, Türblatt, Schloss und Beschläge, sind mit verstärkten Bauteilen ausgestattet. So ist das Schließblech (in den Widerstandsklassen RC 2 und RC 3) in der Regel als schweres Sicherheitsschließblech mit mehrfach verschraubter Stahlhalteplatte ausgeführt und das Schloss verstärkt sowie z. B. mit einem Doppelstulp und zusätzlichen Befestigungsschrauben ausgestattet. Einbruchhemmende Schlösser höherer Widerstandsklassen verfügen über weitere technische Raffinessen wie Panzerriegel und Mehrfachverriegelung. Profilzylinder mit Bohr- und Ziehschutz sowie geeignete Türdrücker (ggf. mit Zylinderabdeckung) gehören zwingend zu einer geprüften einbruchhemmenden Tür.

Die DIN EN 1627 unterscheidet aufsteigend sechs Widerstandsklassen (resistance classes = RC 1 bis 6).

RC 1 Gelegenheitstäter übt körperliche Gewalt aus und benutzt kein Werkzeug
RC 2 >= 3 Minuten Gelegenheitstäter benutzt zusätzlich einfaches Werkzeug
RC 3 >= 5 Minuten Gewohnt vorgehender Einbrecher benutzt zusätzlich einfache Hebelwerkzeuge
RC 4 >= 10 Minuten Erfahrener Einbrecher benutzt Hebelwerkzeug, Keile
RC 5 >= 15 Minuten Erfahrener Einbrecher benutzt zusätzlich Elektrowerkzeuge
RC 6 >= 20 Minuten Erfahrener Einbrecher benutzt zusätzlich leistungsstarke Elektrowerkzeuge

Wiederstandsklassen im Detail mit Werkzeugabbildungen

Foto von Werkzeugen für RC1
Werkzeuge für RC 2 N/RC 2© Hörmann
RC 1 N: Bauteile der Widerstandsklasse RC 1 N weisen einen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hochschieben und Herausreißen auf (vorwiegend Vandalismus). Bauteile der Widerstandsklasse RC 1 N weisen nur einen geringen Schutz gegen den Einsatz von Hebelwerkzeugen auf.

RC 2 N / RC 2: Der Gelegenheitstäter versucht zusätzlich mit einfachen Werkzeugen wie Schraubendreher, Zange und Keilen, das Bauteil aufzubrechen. Das Bauteil muss dem mindestens 3 Minuten standhalten.

RC 3: Der Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuß das Bauteil aufzubrechen. Es muss mindestens 5 Minuten standhalten.

RC 4: Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meißel sowie eine Akku-Bohrmaschine ein. Dem muss das Bauteil mindestens 10 Minuten standhalten.

RC 5: Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge wie z. B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer ein. Mindestens 15 Minuten muss das Bauteil dem standhalten.

RC 6: Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie z. B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer ein. Einem solchen Angriff muss das Bauteil mindestens 20 Minuten standhalten.

Die Widerstandsklassen RC 2 und RC 3 werden für Wohnungen und Häuser empfohlen. Die Klassen RC 4 bis RC 6 finden meist in gewerblich genutzten Gebäuden wie Banken Anwendung. Bei Haustüren mit Seitenteilen und/oder Oberlichtern sollte darauf geachtet werden, dass auch diese der Widerstandsklasse der Tür entsprechen.

Elektronische Bauteile wie Riegelkontakte oder Alarmgläser können den Einbruchschutz erhöhen, haben aber keinen Einfluss auf die Klassifizierung eines einbruchhemmenden Bauteils. Zu beachten ist: Eine einbruchhemmende Tür kann eine Vielzahl von Einbruchversuchen abwehren. Sie ist aber nur dann wirksam, wenn sie geschlossen und verriegelt (abgeschlossen) ist. Sie ist nur ein Teil eines Gesamtkonzepts und zwecklos, wenn zum Beispiel ein Fenster offen steht. Um Einbrüche wirksam zu verhindern, muss neben mechanischer und elektronischer Schutztechnik auch das menschliche Verhalten stimmen.

Klimabeanspruchung

Tabelle der DIN EN 1121 Anforderungen
DIN 1121
Türen sind verschiedenen Belastungen ausgesetzt, nicht nur durch ihre Benutzung, sondern bereits durch ihren Einsatzort. Eine dieser Belastungen ist das Klima. Sind Türen aus Holz oder Holzwerkstoffen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen ausgesetzt, verformen sie sich. Das gilt insbesondere für den Fall, dass es auf beiden Seiten der Tür verschieden warm und unterschiedlich feucht ist; der Fachmann spricht von Differenzklima. Die Verformung ist ein ebenso natürlicher wie unerwünschter Prozess, der eine Tür nicht nur optisch beeinträchtigt, sondern erhebliche Auswirkungen auf ihre Funktionsfähigkeit und ihr Schließverhalten haben kann. Verziehen sich zum Beispiel Schallschutztüren, ist ihre Schalldämmleistung schnell deutlich reduziert.

Um eine Tür gegen hygrothermische Einflüsse zu wappnen, wird sie mit speziellen Klimadecks ausgestattet. Der Türblattaufbau gewährleistet, dass die Tür auch im Differenzklima ihre Funktionsfähigkeit behält, d. h. sich nur innerhalb enger Grenzen verformt und ihre Schließfähigkeit sowie weitere Funktionen (zum Beispiel Schalldämmleistung) behält. All das wird in einer Klimaprüfung simuliert. Als Prüfnorm für die Hersteller gilt in Europa die EN 1121, die je nach zu erwartender Anforderung vier verschiedene Prüfklimata (a–d) vorsieht.

Türen, die als Wohnungsabschlusstüren zu nicht beheizten Treppenhäusern zum Einsatz kommen sollen, werden in Deutschland regelmäßig dem Prüfklima c ausgesetzt. Nach Abschluss der Prüfungen wird der Verzug der Türen gemessen. Die Klassifizierung erfolgt gemäß EN 12219 nach dem Grad der Verformung in vier Klassen: Klasse 0 – keine Anforderung, Klasse 1 – max. 8 mm Verformung, Klasse 2 – max. 4 mm Verformung, Klasse 3 – max. 2 mm Verformung. Eine maximale Verformung von bis zu 4 mm (Klasse 2) gilt bei üblichen Innentüren in der Praxis als unkritisch, da mit ihr in aller Regel keine Funktionseinschränkungen verbunden sind. Viele Hersteller legen deshalb Klasse 2 für die Klassifizierung ihrer Türen zugrunde. Türen, die als Wohnungsabschlusstüren zu nicht beheizten Treppenhäusern eingesetzt werden, sollten die Klassifizierung 2(c) erreichen.

Entscheidend ist in der Praxis die Frage, mit welchem maximalen Klimaunterschied im Einzelfall zu rechnen ist, um danach die geeignete Tür auszuwählen. Hilfestellung bei der Auswahl der passenden Tür bietet die RAL Gütegemeinschaft Türen in ihren Einsatzempfehlungen für Türblätter aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-RG 426).

Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG)

Foto ener ESG Glasscheibe
Einscheiben-Sicherheitsglas© Licht & Harmonie

Einscheiben-Sicherheitsglas besteht aus einer einzigen Glasscheibe, die thermisch vorgespannt ist.

Dadurch verfügt es im Vergleich zu normalem Glas über eine höhere Widerstandsfähigkeit gegenüber Biege- und thermischen Belastungen (Temperaturschwankungen) sowie eine größere Stoß- und Schlagfestigkeit.

Wenn Einscheiben-Sicherheitsglas bricht, zerfällt die gesamte Glasscheibe in kleine Bruchstücke. Diese haben stumpfe Kanten, wodurch das Risiko schwerer Verletzungen minimiert wird.

Im Gegensatz zu Verbundsicherheitsglas (VSG) bietet Einscheiben-Sicherheitsglas jedoch keine Einbruchhemmung.

Schallschutz bei Türen

Visuelle Repräsentation einer Tür, die Lärm von einem Schlagzeug zurückhält
© GARANT Türen und Zargen GmbH

Lärm ist nicht nur unangenehm, er bedeutet Stress und kann sogar krank machen. Deshalb ist Schallschutz wichtig. Egal, wie laut es draußen ist, Schallschutz bringt die Ruhe, die der Mensch braucht – zum Wohlfühlen, zum Schlafen, zum Leben.

Eine Schallschutztür kann zwei Funktionen erfüllen: Sie kann den Lärm dort halten, wo er entsteht, zum Beispiel in gewerblichen Maschinenräumen; oder sie kann den Lärm draußen halten. Das Ziel im Wohnungsbau ist es, Menschen in ihrer Wohnung vor Lärm zu schützen.

Bauordnungsrechtliche Vorgaben für Schallschutztüren regelt DIN 4109. Sie bestimmt einzuhaltende Schalldämmwerte, die je nach Einsatzbereich variieren.

Bei der Konstruktion sind zwei Faktoren entscheidend: Masse und Biegeweichheit. Je höher diese sind, desto besser ist die schalldämmende Wirkung. Deshalb werden Schallschutztüren häufig in Sandwichbauweise aufgebaut.

Mehrlagige Türblätter nutzen das Feder-Masse-System: Zwischen zwei schweren Schichten liegt eine flexible Füllung, z. B. Mineralwolle. Dadurch werden Schalldämmwerte von 35 bis 45 dB erreicht.

Da Schall durch kleinste Öffnungen dringt, ist die Abdichtung entscheidend. Dichtungen und Falzdichtungen sorgen dafür, dass der Spalt zwischen Türblatt und Zarge dicht ist.

Am Boden kommen spezielle Systeme zum Einsatz:
Absenkdichtung – fährt automatisch herunter
Schwellendichtung – dichtet an einer Schwelle ab
Auflaufdichtung – arbeitet mit Lamellen

Wichtig: Schallschutz funktioniert nur als Gesamtkonzept. Auch Wände, Decken und Fenster müssen berücksichtigt werden.

Bei hohen Anforderungen verfügen stumpfe Türen über einen Leibungsfalz, um zusätzliche Dichtungen aufzunehmen.

Funktionstüren

Nahaufnahme eines Typenschilds für Brandschutztüren
Detail Typenschild
Funktionstüren ist der Sammelbegriff für die Spezialisten unter den Türen. Sie kommen zum Einsatz, wo Standard-Türen nicht ausreichen. Mittellage, Türblatt, Zarge, Beschläge, Dichtungen und Oberflächenmaterial sind für ganz bestimmte Zwecke ausgelegt. Man unterscheidet im Wesentlichen Schallschutztüren, Einbruchschutztüren, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren, Feuchtraumtüren und Nassraumtüren. An bestimmten Stellen ist der Einbau von Funktionstüren baurechtlich vorgeschrieben. Die Eigenschaften (Prüfwerte) von Funktionstüren werden von beauftragten Instituten getestet und mit Prüfzeugnissen (z. B. über Schalldämmwerte, Klimakategorie, Einbruchschutzklasse etc.) bestätigt. Die Eigenschaften von Brand- und Rauchschutztüren müssen darüber hinaus mit einer so genannten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bestätigt werden, bevor die Türen in den Verkehr gebracht werden dürfen. In Deutschland wird diese Zulassung vom Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin auf Antrag des Türherstellers oder -anbieters erteilt. Brand- und Rauchschutztüren müssen mit einer Plakette sichtbar als solche gekennzeichnet sein.