Feuerschutztüren und Brandschutztüren

- T30 feuerhemmend
- T60 hoch-feuerhemmend
- T90 feuerbeständig
- T120 hoch-feuerbeständig
Die Zahl hinter dem T gibt an, für wie viele Minuten die Tür den Durchtritt des Feuers verhindert; sie muss sich nach dieser Zeit immer noch öffnen lassen (T30 = 30 Minuten). Welche Feuerwiderstandsklasse für eine Tür erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung und nach den Anforderungen an die Wand, in der sie eingebaut wird, und muss vom Planer festgelegt werden. Feuerschutzabschlüsse müssen nicht aus Stahl oder Aluminium bestehen, sondern können auch aus Holzwerkstoffen gefertigt sein; auf Wunsch passend zu den anderen Innentüren. Auch Glasausschnitte mit Feuerschutzverglasungen sind möglich.
Feuerschutzabschlüsse müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen selbstschließend sein (Tür muss von allein ins Schloss fallen) und sind deshalb mit einem Türschließer oder einem Federband ausgestattet.
- Ihre Funktionsfähigkeit muss zuverlässig über einen längeren Zeitraum gegeben sein (Bestandteil der Dauerfunktionsprüfung).
- Der Feuerschutzabschluss (Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel) muss als Komplettsystem von einem Hersteller geliefert werden.
Zu beachten ist: Feuerschutzabschlüsse dürfen niemals am Schließen gehindert werden. Wenn Gegenstände wie zum Beispiel Keile die Tür offen halten, ist jeder Brandschutz (und Versicherungsschutz) zunichte.
Abgrenzung von Feuerschutzabschlüssen zu Rauchschutztüren: Feuerschutzabschlüsse sind keine Rauchschutztüren. Sie verhindern nur für eine definierte Zeit den Durchtritt von Feuer, nicht von Rauch. Feuerschutzabschlüsse können aber zusätzlich zu ihrer originären Funktion als Rauchschutztüren ausgestattet werden.





