Handlauf
Ein Handlauf ist nicht mit einem Geländer zu verwechseln. Während das Geländer vor allem dem Schutz vor Abstürzen dient, unterstützt der Handlauf das sichere Hinauf- und Hinabgehen durch Stabilisierung.
Handläufe können in verschiedenen Formen und Materialien ausgeführt werden und werden häufig optisch auf die Treppe abgestimmt. Neben schlichten Varianten gibt es auch aufwendig gestaltete Modelle mit Schnitzereien oder Drechseleien. Typische Materialien sind heute Holz und Edelstahl.
Handlauf und Wandhandlauf
Ein Handlauf kann direkt auf dem Geländer montiert oder als Wandhandlauf ausgeführt werden. In diesem Fall ist er in der Wand befestigt und nicht mit der Treppenkonstruktion verbunden, wodurch er besonders dezent wirkt. Welche Variante gewählt wird, hängt von Gestaltung und persönlichen Vorlieben ab.
Ist ein Handlauf gesetzlich vorgeschrieben?
In Deutschland schreiben die Landesbauordnungen mindestens einen Handlauf bei Treppen in Wohngebäuden vor. In öffentlichen Gebäuden sind in der Regel sogar zwei Handläufe erforderlich. Die DIN-Normen geben zusätzlich gestalterische und funktionale Vorgaben, unter anderem zur Höhe (ca. 80 bis 100 cm), zur besseren Sichtbarkeit durch Kontrast zur Wand, zum Überstand von etwa 30 cm vor und nach der Treppe sowie zu klar erkennbaren Endpunkten.
In privaten Wohnhäusern gelten diese Vorgaben überwiegend als Empfehlung, wodurch mehr gestalterischer Spielraum besteht.
Für unterschiedliche Ausführungen lohnt sich der Vergleich verschiedener Systeme in einer Treppenausstellung oder die Beratung durch einen BAUWIKI-Fachbetrieb vor Ort. Über den Bauvorhaben-Konfigurator finden sich passende Ansprechpartner in der Nähe.